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Stadt & Dorf Planungsgesellschaft
Dorferneuerung
Langen Brütz
Die Gemeinde Langen Brütz wurde 2002 in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Dadurch können private Antragsteller sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe Fördermittel beim Landkreis Parchim beantragen. Es wird dazu bis Ende Mai 2003 ein Dorferneuerungsplan erstellt, in dem alle öffentlichen und privaten Maßnahmen für die nächsten 7 Jahre aufgelistet werden müssen
Wenn
Sie die Absicht haben, in den nächsten Jahren Maßnahmen durchzuführen, melden
Sie sich daher bitte im Amt Ostufer Schweriner See. Wichtig ist, dass Ihre Maßnahme
im Dorferneuerungsplan gelistet ist, denn nur so haben Sie die Möglichkeit, Fördermittel
in Anspruch zu nehmen. Sie sind dadurch jedoch nicht gezwungen, diese Maßnahme
auch durchführen zu müssen.
Informationen zur Förderung der Maßnahmen
1.
Geförderte Maßnahmen
Ein Schwerpunkt der Dorferneuerung ist die Sanierung
der historischen Bausubstanz wie Wohnhäuser, Ställe und Scheunen, die im
wesentlichen Maße die bauliche Gestalt der Dörfer prägen.
Das Objekt (Gebäude, Hof bzw. Anlage) sollte in der
Regel älter als 50 Jahre und in seinen wesentlichen architektonischen Elementen
noch erhalten bzw. rückbaubar sein. Die Umbau von Gebäuden wird nur dann gefördert,
wenn durch den Umbau das Dorfbild wesentlich im Sinne der Dorferneuerung
verbessert werden kann.
Dabei erfolgt die Förderung jeweils pro Objekt, also
Förderung für das Wohnhaus, für die Scheune oder für den Stall.
Gefördert werden:
·
Dachsanierung (einschließlich Schornsteinköpfe, Dachentwässerung, Dachstuhl)
·
Außenwände/Fassadensanierung
·
Erneuerung von Fenstern und Türen
·
Sanierung von Grundmauern, Fundamenten
Ein zweiter Schwerpunkt ist der Neu-, Aus- und
Umbau von land- und forstwirtschaftlichen Gemeinschaftsanlagen sowie die
Umnutzung der Bausubstanz für Wohn-, Handels-, Gewerbe-, Dienstleistungs-,
kulturelle, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke.
2.
Beantragung der Fördermittel
Die Antragsformulare liegen im Amt Ostufer Schweriner
See vor. Es sind nachfolgende Unterlagen beim Landkreis Parchim einzureichen:
·
Antragsformular
·
Fotos des
Gebäudes (jetziger Zustand und evtl. alte Fotos)
·
Eigentumsnachweis
·
Flurkartenauszug/Lageplan
·
Maßnahmebeschreibung
und evtl. Bauzeichnungen
·
Kostenvoranschläge
(mindestens zwei je Gewerk)
Durch den Landkreis Parchim erhält der Antragsteller
einen Bewilligungsbescheid.
Mit den Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn
der Bewilligungsbescheid des Landkreises Parchim vorliegt.
3.
Höhe der Fördermittel
Die Förderung erfolgt je Gebäude und je Maßnahme
durch nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu
- 40 % der Kosten
jedoch höchstens 20.000 €.
Die Maßnahmen können über mehrere Jahre verteilt
werden.
Beispiel:
Wohngebäude
Jahr
Maßnahme
Kosten
Zuschuss
2003
Dacherneuerung
36.000 €
14.400
€ (40 %)
2004
Fenster
10.000 €
4.000 €
(40 %)
2004
Türen
4.000 €
1.600 € (40 %)
2005
Fassade
10.000 €
-
gesamt
54.000 €
20.000 €
Bei Umnutzungen der Bausubstanz von land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben können bis zu 100.000 € Zuschüsse gewährt
werden.
Auch der
Abriss von alten, nicht mehr nutzbaren landwirtschaftlichen Anlagen wird bis zu
50 % (max. 20.000 €) gefördert.
Die Kosten müssen durch den Antragsteller erst voll
beglichen werden. Mit der Abrechnung der Maßnahme ist der Nachweis der
beglichenen Rechnung vorzulegen. Darauf erfolgt die Überweisung des Zuschusses.
4.
Gestalterische Anforderungen
Es sind regionaltypische Materialien für die Maßnahmen
zu verwenden:
Dach
- Eindeckung mit Reet oder roten Dachsteinen (nicht geflammt
und
nicht glänzend)
- bei flach geneigten Dächern Dachpappe oder ähnliche
Bitumenerzeugnisse
- bei landwirtschaftlichen Gebäuden auch
Faserzementplatten
oder
Stahlprofilplatten
-
Dachrinnen
in Zink
Fassade
- Fachwerk
-
ziegelsichtig (keine besandeten und stark genarbten Ziegel)
-
- Putz
Fenster
- Holzfenster (kein Tropenholz)
-
glasteilende oder aufgesiegelte Sprossen
-
-keine
Vorsatzrollläden
Tür
- Holztüren (kein Tropenholz)
-
kein gewölbtes Glas
Jedes Gebäude ist aufgrund der bereits über
Jahrzehnte erfolgten Umbauten individuell zu betrachten. Auch für Gebäude, bei
denen einige der o.g. Gestaltungsanforderungen nicht mehr zutreffen (z.B.
Kunststofffenster), können Möglichkeiten der Förderung geprüft werden.