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Stadt & Dorf Planungsgesellschaft

Dorferneuerung Langen Brütz

Die Gemeinde Langen Brütz wurde 2002 in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Dadurch können private Antragsteller sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe Fördermittel beim Landkreis Parchim beantragen. Es wird dazu bis Ende Mai 2003 ein Dorferneuerungsplan erstellt, in dem alle öffentlichen und privaten Maßnahmen für die nächsten 7 Jahre aufgelistet werden müssen

Wenn Sie die Absicht haben, in den nächsten Jahren Maßnahmen durchzuführen, melden Sie sich daher bitte im Amt Ostufer Schweriner See. Wichtig ist, dass Ihre Maßnahme im Dorferneuerungsplan gelistet ist, denn nur so haben Sie die Möglichkeit, Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Sie sind dadurch jedoch nicht gezwungen, diese Maßnahme auch durchführen zu müssen.

Informationen zur Förderung der Maßnahmen

1.    Geförderte Maßnahmen

Ein Schwerpunkt der Dorferneuerung ist die Sanierung der historischen Bausubstanz wie Wohnhäuser, Ställe und Scheunen, die im wesentlichen Maße die bauliche Gestalt der Dörfer prägen.

Das Objekt (Gebäude, Hof bzw. Anlage) sollte in der Regel älter als 50 Jahre und in seinen wesentlichen architektonischen Elementen noch erhalten bzw. rückbaubar sein. Die Umbau von Gebäuden wird nur dann gefördert, wenn durch den Umbau das Dorfbild wesentlich im Sinne der Dorferneuerung verbessert werden kann.

Dabei erfolgt die Förderung jeweils pro Objekt, also Förderung für das Wohnhaus, für die Scheune oder für den Stall.

Gefördert werden:

·         Dachsanierung (einschließlich Schornsteinköpfe, Dachentwässerung, Dachstuhl)

·         Außenwände/Fassadensanierung

·         Erneuerung von Fenstern und Türen

·         Sanierung von Grundmauern, Fundamenten

 

Ein zweiter Schwerpunkt ist der Neu-, Aus- und Umbau von land- und forstwirtschaftlichen Gemeinschaftsanlagen sowie die Umnutzung der Bausubstanz für Wohn-, Handels-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, kulturelle, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke.

 

2.    Beantragung der Fördermittel

Die Antragsformulare liegen im Amt Ostufer Schweriner See vor. Es sind nachfolgende Unterlagen beim Landkreis Parchim einzureichen:

·         Antragsformular

·         Fotos des Gebäudes (jetziger Zustand und evtl. alte Fotos)

·         Eigentumsnachweis

·         Flurkartenauszug/Lageplan

·         Maßnahmebeschreibung und evtl. Bauzeichnungen

·         Kostenvoranschläge (mindestens zwei je Gewerk)

Durch den Landkreis Parchim erhält der Antragsteller einen Bewilligungsbescheid.

Mit den Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid des Landkreises Parchim vorliegt.

3.    Höhe der Fördermittel

Die Förderung erfolgt je Gebäude und je Maßnahme durch nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu

- 40 % der Kosten

jedoch höchstens 20.000 €.

Die Maßnahmen können über mehrere Jahre verteilt werden.

Beispiel:  Wohngebäude

 

Jahr                  Maßnahme                               Kosten             Zuschuss

2003                 Dacherneuerung                      36.000 €                      14.400 €   (40 %)

2004                 Fenster                                     10.000 €                        4.000 €   (40 %)

2004                 Türen                                          4.000 €                        1.600 €   (40 %)

2005                 Fassade                                    10.000 €                            -

gesamt                                                               54.000 €                        20.000 €

 

Bei Umnutzungen der Bausubstanz von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben können bis zu 100.000 € Zuschüsse gewährt werden.

 

 Auch der Abriss von alten, nicht mehr nutzbaren landwirtschaftlichen Anlagen wird bis zu 50 % (max. 20.000 €) gefördert.

 

Die Kosten müssen durch den Antragsteller erst voll beglichen werden. Mit der Abrechnung der Maßnahme ist der Nachweis der beglichenen Rechnung vorzulegen. Darauf erfolgt die Überweisung des Zuschusses.

 

4.    Gestalterische Anforderungen

 

Es sind regionaltypische Materialien für die Maßnahmen zu verwenden:

Dach               - Eindeckung mit Reet oder roten Dachsteinen (nicht geflammt

  und nicht glänzend)

- bei flach geneigten Dächern Dachpappe oder ähnliche

  Bitumenerzeugnisse

- bei landwirtschaftlichen Gebäuden auch Faserzementplatten

  oder Stahlprofilplatten

-           Dachrinnen in Zink

            Fassade       - Fachwerk

                                    - ziegelsichtig (keine besandeten und stark genarbten Ziegel)

-         - Putz

            Fenster          - Holzfenster (kein Tropenholz)

                                    - glasteilende oder aufgesiegelte Sprossen

-         -keine Vorsatzrollläden

            Tür                  - Holztüren (kein Tropenholz)

                                    - kein gewölbtes Glas

 

Jedes Gebäude ist aufgrund der bereits über Jahrzehnte erfolgten Umbauten individuell zu betrachten. Auch für Gebäude, bei denen einige der o.g. Gestaltungsanforderungen nicht mehr zutreffen (z.B. Kunststofffenster), können Möglichkeiten der Förderung geprüft werden.